TOP 7 - Verlängerung des Gesetzes über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz)
TOP 7 - Verlängerung des Gesetzes über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz)