Die Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt beantragen beim Senator für Umwelt und Verkehr die Übertragung der jeweiligen Stadtteilbudgets der Beiräte für Zwecke gemäß § 10 (1) Nr. 3 und 7 OBG für disponible (d.h. nicht zwingend aus Verkehrssicherungsgründen erforderlichen) Maßnahmen im Zusammenhang mit Haushaltsmitteln für Ausbau und Umgestaltung von öffentlichen Wegen sowie Plätzen, Grün- und Parkanlagen, soweit diese Stadtteilbezug aufweisen aus dem Doppelhaushalt 2016 / 2017 auf das Haushaltsjahr 2018 / 2019.