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Verbesserung des Datenschutzes von Kindern in der Datenschutz-Grundverordnung

Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 20. November 2025

Kinder unterliegen einer besonderen strukturell bedingten Gefährdungslage: Sie verstehen je nach Reifegrad die meist langfristigen Nachteile der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten noch unzureichend, sind aber für die meist kurzfristigen positiven Effekte der Nutzung von datenverarbeitenden Systemen und Diensten sehr offen und für Verführungen zu ihrer Nutzung leicht zugänglich. Wissen über Handlungsfolgen und Handlungsmöglichkeiten müssen sich bei Kindern erst nach und nach herausbilden und festigen. Ihnen ist oft nicht klar, dass aus den Daten, die sie preisgeben und die durch die Beobachtung ihres Verhaltens entstehen, neue Daten über sie generiert werden, die ihr Weltverständnis bestimmen, ihre sozialen Beziehungen beeinflussen, ihr Selbstbild prägen und Vorhersagen über ihr Verhalten ermöglichen.

Ressort
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Der Landesbeauftragte für Datenschutz
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