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- Vereinbarung zum Hinweis auf den Denkmalschutz im Liegenschaftskataster
 
 
        
                Vereinbarung zum Hinweis auf den Denkmalschutz im Liegenschaftskataster
    Kurzbeschreibung
    Auf den Denkmalschutz ist im Liegenschaftskataster nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 Vermessungs- und Katastergesetz hinzuweisen. Dem Denkmalschutz unterliegen Kulturdenkmäler nach § 2 BremDSchG und Grabungsschutzgebiete nach § 17 BremDSchG.
        
        
        
            Ressort
            Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
         
                
                Verantwortliche Stelle
                GeoInformation Bremen