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Verordnung betreffend die privaten Versicherungsunternehmungen

Veröffentlichungsdatum:27.09.1954 Inkrafttreten18.06.1993 Zuletzt geändert durch:geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.06.1993 (Brem.GBl. S. 159, 160)
Fundstelle Brem.GBl. 1954, S. 106
Gliederungsnummer:763-b-1
Zitiervorschlag: "Verordnung betreffend die privaten Versicherungsunternehmungen vom 21. September 1954 (Brem.GBl. 1954, S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08. Juni 1993 (Brem.GBl. S. 159, 160)"

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juris-Abkürzung: PrVersUV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 763-b-1
juris-Abkürzung:PrVersUV BR
Ausfertigungsdatum:21.09.1954
Gültig ab:01.10.1954
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1954, 106
Gliederungs-Nr:763-b-1
Verordnung betreffend die privaten Versicherungsunternehmungen
Vom 21. September 1954
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 08.06.1993 (Brem.GBl. S. 159, 160)

§ 1

Artikel II der Verordnung über Zuständigkeiten des Senators für die innere Verwaltung vom 3. September 1948 (Brem. Ges.-Bl. S. 151) wird aufgehoben.

§ 2

Als Landesbehörde für die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen wird der Senator für Finanzen bestimmt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1954 in Kraft.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats am 21. September 1954 und bekanntgemacht am 27. September 1954.


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