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Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über Abänderungen des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923 und der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze vom 11. September 1923

Veröffentlichungsdatum:03.02.1927 Inkrafttreten01.07.1964
Fundstelle Brem.GBl. 1927, S. 35
Gliederungsnummer:7824-b-5
Zitiervorschlag: "Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer über Abänderungen des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923 und der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze vom 11. September 1923 vom 3. Februar 1927 (Brem.GBl. 1927, S. 35)"

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juris-Abkürzung: OldPfZGeb/ÄndGVABest BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7824-b-5
juris-Abkürzung:OldPfZGeb/ÄndGVABest BR
Ausfertigungsdatum:03.02.1927
Gültig ab:01.07.1964
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1927, 35
Gliederungs-Nr:7824-b-5
Verordnung für die an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet
angegliederten bremischen Gebietsteile auf dem linken Weserufer
über Abänderungen des oldenburgischen Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923
und der Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetze vom 11. September 1923
Vom 3. Februar 1927
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Auf Grund des Ausführungsgesetzes zum Staatsvertrage über die Angliederung bremischer Gebietsteile auf dem linken Weserufer an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet vom 5. Februar 1924 (Brem. Gesetzbl. S. 70) verordnet der Senat:

Einzige Bestimmung

Das oldenburgische Gesetz vom 30. Juni 1926 für die Landesteile Oldenburg und Lübeck zur Abänderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923, Anlage, und die Bekanntmachung des oldenburgischen Ministeriums des Innern vom 31. Dezember 1926 zur Ausführung des vorbezeichneten Pferdezuchtgesetzes, Anlage, werden für das an das oldenburgische Pferdezuchtgebiet angegliederte Gebiet des bremischen Staates in Kraft gesetzt.

Anlage 1

Gesetz für die Landesteile Oldenburg und Lübeck, betreffend die Änderung des Pferdezuchtgesetzes vom 29. Mai 1923
Oldenburg, den 30. Juni 19261)

Fußnoten

1)

Anlagen wegen d. geringen Bedeutung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen

Anlage 2

Bekanntmachung des Ministeriums des Innern zur Ausführung des Pferdezuchtgesetzes für die Landesteile Oldenburg und Lübeck vom 29. Mai 1923
Oldenburg, den 31. Dezember 19261)

Fußnoten

1)

Anlagen wegen d. geringen Bedeutung nur mit Überschrift, Datum u. Fundstelle aufgenommen


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