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Verordnung über das Vertäuen von Fahrzeugen in den Bremischen Häfen (Bremische Vertäuverordnung) vom 27. Juni 2001

juris-Abkürzung:VertäuV BR
Ausfertigungsdatum:27.06.2001
Gültig ab:01.01.2002
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2001, 231; 2002, 3
Gliederungs-Nr:9511-b-1
Verordnung über das Vertäuen von Fahrzeugen in den Bremischen Häfen
(Bremische Vertäuverordnung)
Vom 27. Juni 2001

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.GBl. 2002 S. 3)

1.

§ 4 geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 23. Juni 2021 (Brem.GBl. S. 537)

2.

§ 8 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Oktober 2021 (Brem.GBl. S. 689, 693)

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