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Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Bremen vom 18. Dezember 2006

juris-Abkürzung:ERV BR
Ausfertigungsdatum:18.12.2006
Gültig ab:01.01.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2006, 548
Gliederungs-Nr:300-g-1
Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr im Land Bremen
Vom 18. Dezember 20061)

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 1, 2 und 3 geändert, § 4 neu gefasst durch Verordnung vom 09.04.2010 (Brem.GBl. S. 311)

2.

§ 5 geändert durch Artikel 1 Abs. 100 des Gesetzes vom 25.05.2010 (Brem.GBl. S. 349)

3.

§§ 1, 3 und 5 geändert durch Verordnung vom 12.01.2015 (Brem.GBl. S. 12)

4.

§§ 1 und 2 geändert durch Verordnung vom 11.12.2017 (Brem.GBl. S. 813)

Fußnoten

1)
Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. EG Nr. L 204 S. 37), geändert durch Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juli 1998 (ABl. EG Nr. L 217 S. 18), sind beachtet worden.
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