Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 12.03.2003 bis 31.03.2007
V aufgeh. durch § 18 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221)
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 04.03.2003 (Brem.GBl. S. 81) |
Aufgrund des § 10 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluß in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8050-20, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, verordnet der Senat:
§ 1
Öffnung, Bereich, Waren
(1) In dem Gebiet im Fischereihafen von Bremerhaven, das begrenzt wird durch das Becken des Fischereihafens I und um das Becken durch die Straßen Fünfmeterweg, Hoebelstraße, Weserstraße, Unter der Rampe, Nansenstraße, die südliche Grenze des Betriebsgeländes der Schichau-Seebeck-Werft, die Oststraße und die Hochseestraße, dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von frischen Früchten, alkoholfreien Getränken, Milch und Milcherzeugnissen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch- und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren und Zeitungen sowie von Waren, die für den Fischereihafen in Bremerhaven kennzeichnend sind, in der Zeit vom 10. April bis 20. Dezember an allen Sonn- und Feiertagen, ausgenommen am Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag von 10 bis 18 Uhr sowie an allen Sonnabenden im Jahr bis 20 Uhr geöffnet sein.
(2) Übersteigt die Zahl der in den Zeitraum nach Absatz 1 fallenden Sonntage die Zahl 37, so entfällt die Öffnung an dem letzten in den Zeitraum fallenden Sonntag.
§ 2
Schließung
Verkaufsstellen, die aufgrund von § 1 an Sonnabenden geöffnet haben, müssen jeweils am Montag der gleichen Woche ab 14.00 Uhr geschlossen sein.
§ 3
Ordnungswidrigkeit
Ordnungswidrig im Sinne von § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b des Gesetzes über den Ladenschluß handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 2 eine Verkaufsstelle nicht ab 14.00 Uhr geschlossen hält.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Beschlossen,
Bremen, den 19. Juli 1994
Der Senat