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Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Juni 2024 bis 31. Dezember 2024

Veröffentlichungsdatum:20.12.2023 Inkrafttreten24.02.2024
Fundstelle Brem.GBl. 2024, S. 28
Zitiervorschlag: "Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Juni 2024 bis 31. Dezember 2024 vom 20. Dezember 2023 (Brem.GBl. 2024, S. 28)"

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juris-Abkürzung: AltHfBRHLSchlV BR 2024
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AltHfBRHLSchlV BR 2024
Ausfertigungsdatum:20.12.2023
Gültig ab:24.02.2024
Gültig bis:31.12.2024
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2024, 28
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen
Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven
vom 1. Juni 2024 bis 31. Dezember 2024
Vom 20. Dezember 2023
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.02.2024 bis 31.12.2024

Aufgrund des § 9a des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 2. Mai 2023 (Brem.GBl. S. 63) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

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§ 1

Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, am 9. Juni 2024, 30. Juni 2024, 7. Juli 2024, 14. Juli 2024, 21. Juli 2024, 28. Juli 2024, 4. August 2024, 11. August 2024, 18. August 2024, 25 August 2024, 1. September 2024, 8. September 2024, 15. September 2024, 22. September 2024, 29. September 2024, 6. Oktober 2024, 13. Oktober 2024, 20. Oktober 2024, 27. Oktober 2024 und am 10. November 2024 von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

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§ 2

Die Grenzen für das Gebiet nach § 1 sind in der Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte im Land Bremen geregelt.

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§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

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