Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026 vom 6. Mai 2026

Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026

Veröffentlichungsdatum:06.05.2026 Inkrafttreten23.05.2026
Fundstelle Brem.GBl. 2026, Nr. 53
Zitiervorschlag: "Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026 vom 6. Mai 2026 (Brem.GBl. 2026, Nr. 53)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: AltHfBRHLSchlV BR 2026
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:AltHfBRHLSchlV BR 2026
Ausfertigungsdatum:06.05.2026
Gültig ab:23.05.2026
Gültig bis:31.12.2026
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2026, Nr. 53
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser in der Stadt Bremerhaven vom 1. Juni 2026 bis 31. Dezember 2026
Vom 6. Mai 2026
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 23.05.2026 bis 31.12.2026

Aufgrund des § 9a des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), das zuletzt durch Gesetz vom 24. März 2026 (Brem.GBl. S. 301) geändert worden ist, verordnet der Magistrat:

Einzelansicht Seitenanfang

§ 1

Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, am 7. Juni 2026, 28. Juni 2026, 5. Juli 2026, 12. Juli 2026, 19. Juli 2026, 26. Juli 2026, 2. August 2026, 9. August 2026, 16. August 2026, 23 August 2026, 30. August 2026, 6. September 2026, 13. September 2026, 20. September 2026, 27. September 2026, 4. Oktober 2026, 11. Oktober 2026, 18. Oktober 2026, 25. Oktober 2026 und am 8. November 2026 von 12.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 2

Die Grenzen für das Gebiet nach § 1 sind in der Verordnung über die Festlegung der Ausflugsorte im Land Bremen geregelt.

Einzelansicht Seitenanfang

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Einzelansicht Seitenanfang

Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.

Feedback

Ihr Kommentar

Vielen Dank für Ihre Nachricht

Vorschriften · iStock.com/BrianAJackson