Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 24.12.2019 bis 22.05.2020
§ 1
Im Gebiet zwischen Alter Hafen, Museumshafen und Weser dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln, Büchern und Schreibwaren, Bekleidung, Lederwaren und Schmuck, Kleingeräten der Informations- und Kommunikationstechnik, Sportausrüstung und Spielwaren, Drogerieartikeln, Sehhilfen, Kunstgegenständen und Bildern, Briefmarken, Münzen, Deko- und Geschenkartikeln sowie von Waren, die für die touristische Destination „Havenwelten Bremerhaven“ kennzeichnend sind, am 5. Januar 2020 und am 29. März 2020 von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bremerhaven, den 11. Dezember 2019
Magistrat
der Stadt Bremerhaven
Grantz
Oberbürgermeister
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