Sie sind hier:
  • Vorschriften
  • Verordnung über den Ladenschluss im Schnoorviertel und in der Böttcherstraße vom 30. Juni 2009

Verordnung über den Ladenschluss im Schnoorviertel und in der Böttcherstraße

Veröffentlichungsdatum:03.07.2009 Inkrafttreten01.07.2009 Zuletzt geändert durch:Berichtigung (Brem.GBl. 2009 S. 281)
Fundstelle Brem.GBl. 2009, S. 231
Gliederungsnummer:8050-a-3
Zitiervorschlag: "Verordnung über den Ladenschluss im Schnoorviertel und in der Böttcherstraße vom 30. Juni 2009 (Brem.GBl. 2009, S. 231), zuletzt Berichtigung (Brem.GBl. 2009 S. 281)"

Einzelansichtx

Drucken
juris-Abkürzung: SchnoorLSchlV BR 2009
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 8050-a-3
juris-Abkürzung:SchnoorLSchlV BR 2009
Ausfertigungsdatum:30.06.2009
Gültig ab:01.07.2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2009, 231
Gliederungs-Nr:8050-a-3
Verordnung über den Ladenschluss im Schnoorviertel und in der Böttcherstraße
Vom 30. Juni 2009
Zum 26.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Berichtigung (Brem.GBl. 2009 S. 281)

Aufgrund des § 9 Absatz 3 des Bremischen Ladenschlussgesetzes vom 22. März 2007 (Brem.GBl. S. 221), geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2009 (Brem.GBl. S. 207), verordnet der Senat:

§ 1

Im Schnoor und in der Böttcherstraße dürfen Verkaufsstellen für den Verkauf von Lebensmitteln zum sofortigen Verzehr, Tabakwaren, Schnittblumen, Zeitungen sowie von Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, in der Zeit vom 10. April bis 20. Dezember an allen Sonn- und Feiertagen, ausgenommen am Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag, von 11 bis 19 Uhr geöffnet sein.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2009 in Kraft.

Beschlossen, Bremen, den 30. Juni 2009

Der Senat


Fehler melden: Information nicht aktuell/korrekt

Sind die Informationen nicht aktuell oder korrekt, haben Sie hier die Möglichkeit, dem zuständigen Bearbeiter eine Nachricht zu senden.

Hinweis: * = Ihr Mitteilungstext ist notwendig, damit dieses Formular abgeschickt werden kann, alle anderen Angaben sind freiwillig. Sollten Sie eine Kopie der Formulardaten oder eine Antwort auf Ihre Nachricht wünschen, ist die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse zusätzlich erforderlich.

Datenschutz
Wenn Sie uns eine Nachricht über das Fehlerformular senden, so erheben, speichern und verarbeiten wir Ihre Daten nur, soweit dies für die Abwicklung Ihrer Anfragen und für die Korrespondenz mit Ihnen erforderlich ist.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeitet und gelöscht, sobald diese nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer per Fehlerformular übermittelten Daten widersprechen möchten, wenden Sie sich bitte an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse.