Verordnung über die Aufwandsentschädigung der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung in der Vertragskommission Neuntes Buch Sozialgesetzbuch und ihren Unterkommissionen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes (Aufwandsentschädigungsverordnung) vom 10. März 2020
Verordnung über die Aufwandsentschädigung der Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung in der Vertragskommission Neuntes Buch Sozialgesetzbuch und ihren Unterkommissionen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetztes (Aufwandsentschädigungsverordnung)