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  • Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen vom 4. September 2025

Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen

Veröffentlichungsdatum:04.09.2025 Inkrafttreten21.09.2025
Fundstelle Brem.GBl. 2025, S. 769
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen vom 4. September 2025 (Brem.GBl. 2025, S. 769)"

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juris-Abkürzung: HWSchLinV BR 2025
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HWSchLinV BR 2025
Ausfertigungsdatum:04.09.2025
Gültig ab:21.09.2025
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2025, 769
Gliederungs-Nr:-
Verordnung über die Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen
Vom 4. September 2025*)
Zum 03.11.2025 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Fußnoten

*)
Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zur Neuregelung der Festsetzung der Hochwasserschutzlinie im Land Bremen vom 4. September 2025 (Brem.GBl. S. 769)

Aufgrund des § 62 Absatz 3 in Verbindung mit § 92 Absatz 3 des Bremischen Wassergesetzes vom 12. April 2011 (Brem.GBl. S. 262), das zuletzt durch Artikel 6 Nummer 5 des Gesetzes vom 24. November 2020 (Brem.GBl. S. 1486, 1581) geändert worden ist, wird verordnet:

§ 1
Verlauf der Hochwasserschutzlinie auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

Die Hochwasserschutzlinie verläuft auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

1.

an der Weser

a)

an der rechten Weserseite

aa)

von der südöstlichen Landesgrenze bis zur Lesum

von der Landesgrenze in Bollen (Punkt W1) als Erddeich neben dem Wirtschaftsweg und der Straße „Am Weserhof“ unter der Bundesautobahn A 1 durch und weiter neben der Straße „Zum Schlut“ und der „Weser-Ems-Straße“ bis zum Fuldahafen; weiter an der südwestlichen Hafenkante zum Hafenkopf und neben dem Geh- und Radweg über die Straße „Hemelinger Hafendamm“ bis an den Bundesautobahn-Zubringer Hemelingen, neben dem Zubringer zwei Zufahrten zum Zubringer Hemelingen überkreuzend bis zum Geh- und Radweg und in dessen Verlauf westlich auf den Hemelinger Hafendamm; weiter an der rechten Seite des Gehweges die „Hermann-Funk-Straße“ überquerend als Stahlspundwand bis zur Straße „Allerkai“; in östliche Richtung der Straße „Allerkai“ weiter folgend bis an die Straße „Zum Allerhafen“, dieser bis zum Deichschart folgend, die Straße „Zum Allerhafen“ querend, verläuft dann weiter als Stahlspundwand auf dem Flurstück 16/50 (Gemarkung Vorstadt Rechts, Flur 238, Flurstück 16/50) in östlicher Richtung zur Straße „Am Allerhafen“, anschließend entlang der Grundstücksgrenze (Gemarkung Vorstadt Rechts, Flur 238, Flurstück 16/43) in nördlicher Richtung verlaufend, knickt beim Flurstück 16/53 (Gemarkung Vorstadt Rechts, Flur 238, Flurstück 16/53) nach Westen ab, geht als Spundwand in einen Erddeich (Fuß- und Radweg „Kraftwerkdeich“) über und verläuft weiter über den Hemelinger Hafendeich, Kraftwerksdeich bis zur „Föhrenstraße“; der Straße folgend bis an die Straße „Hastedter Osterdeich“ (Punkt W2) und in deren Verlauf weiter bis an den Osterdeich; auf dem Osterdeich bis an die Schlachtemauer an der Straße „Tiefer“; der Schlachtemauer folgend bis zur Höhe Stephanikirche, dort abknickend in nördlicher Richtung entlang der Grundstücksgrenze (Gemarkung Altstadt 1, Flur 1, Flurstück 358/4) auf die „Großenstraße“ Richtung Westen, dort nach circa 35 m in südlicher Richtung abknickend zurück zur Schlachtemauer, hinter der Stephanibrücke in nördlicher Richtung entlang des „Stephanitorsteinweg“, diesen dann in Höhe der nördlichen Außenmauer des Fockegartens kreuzend und der Außenmauer folgend weiter entlang der Schlachtemauer die Eisenbahnbrücke kreuzend; hinter dem Grundstück Am Weser-Terminal 6 abknickend auf die oberste Stufe, dieser circa 55 m Richtung Westen folgend, dann wieder abknickend auf die Weserbahnhof-Promenade, dort weiter auf der ehemaligen Kaje des Weserbahnhofs I bis an das Grundstück ehemals Firma Kellogǵs (Gemarkung VR 52, Flur 52, Flurstück 249/18); der Kaje folgend, nach circa 565 m (Punkt W3) rechtwinklig landseits abknickend auf das Grundstück (Gemarkung VR 51, Flur 51, Flurstück 17/6 sowie das angrenzende Flurstück 6/12); verläuft über eine gepflasterte Fahrrampe, nach circa 9 m am Rand der Fahrrampe rechtwinklig abknickend in östliche Richtung bis zur Grenze der Parkplatzfläche, rechtwinklig abknickend auf der Mauer der Parkplatzeinfassung bis zur Straße „Stephanikirchenweide“, dann in östlicher Richtung parallel zur Straße „Stephanikirchenweide“ entlang des Randsteines zwischen Fuß- (graue Gehwegplatten) und Radweg (rotes Pflaster) bis auf Höhe der Einfahrt zum Gelände der Überseeinsel, in nördliche Richtung abknickend und die Straße „Stephanikirchenweide“ kreuzend, am Fahrbahnrand abknickend in Richtung der Straße „Hansator“, in nördliche Richtung abknickend entlang der Straße „Hansator“ bis zur Einmündung der Straße „Hoerneckestraße“ in Höhe „Hoerneckestraße“ etwa 70 m in nordwestlicher Richtung entlang des linken Fahrbahnrandes; in Höhe des Grundstücks Gemarkung VR 52, Flur 52, Flurstück 313/66 in nordöstlicher Richtung abknickend, dann in Höhe des Grundstücks Gemarkung VR 52, Flur 52, Flurstück 313/172 in nordwestlicher Richtung abknickend; nach etwa 30 m abknickend in nordöstliche Richtung; nach etwa 10 m abknickend in südöstliche Richtung, nach circa 8 m abknickend in nordöstliche Richtung auf der Oberkante der Treppenanlage des „Ludwig-Franzius-Platzes“ weiter im Verlauf der Überseepromenade bis zur Hafeneinfahrt des Europahafens und anschließend als Hochwasserschutzwand mit Uferböschung parallel zur Weser entlang der Straße „Überseepromenade“ bis zum Wendebecken Überseehafen; auf der Hochwasserschutzwand (Spundwand mit aufgesetztem Betonabschlusselement), dem Verlauf der Kühlhauskaje folgend bis an die südliche Kaje des Holz- und Fabrikenhafens; der Kaje stadteinwärts folgend; am Hafenkopf bis zur Straße „Fabrikenufer“ und an der Verladerampe nach circa 550 m rechtwinklig zur Kaje schwenkend; überwiegend dem Kajen- und Uferverlauf bis an die Weserkaje (Waterfront-Promenade) folgend und weiter im Kajenverlauf stromabwärts über die Straßen „Sternentor“ und „Use Akschen“ (Punkt W4); an der „Kap-Horn-Straße“ dem Gleisverlauf folgend, im Bereich Gemarkung VR 34, Flur 034, Flurstück 4/19, die alte Gleisanlage überquerend und der nördlichen Grenze der Gemarkung 34 Flur 034 Flurstück 4/5 folgend; am Ende des Flurstückes in nordwestliche Richtung über Gemarkung VR 33 Flur 033 Flurstück 5/32 abknickend, bis zur südlichen Gebäudeecke des ehemaligen U-Boot-Bunkers Hornisse; der östlichen Bunkeraußenwand in nördlicher Richtung folgend und an der nördlichen Bunkerseite nach Westen abknickend, bis zur Hochwasserschutzwand (Betonwinkelstütze); dem Kajen- und Uferverlauf der Hochwasserschutzwand (Spundwand und Betonwinkelstütze) bis an die Schleuse Oslebshausen folgend; über das Außen- und Binnenhaupt (1. und 2. Deichsicherheit) auf die nördliche Schleusenseite; von dort direkt an der Kaje bis zum Schiffsliegeplatz Osterort V; anschließend vom Ufer abschwenkend und als Erddeich über das Grundstück Gemarkung VR 113, Flur 113, Flurstück 17/157 (derzeit Firmengelände ArcelorMittal) am außendeichs liegenden Mittelsbürener Hafen vorbei bis Mittelsbüren (Punkt W5); weiter stromab parallel zum Verlauf der „Mittelsbürener Landstraße“, der „Niederbürener Landstraße“ sowie der „Lesumbroker Landstraße“ (Punkt W6) bis zum Lesumsperrwerk (Punkt W7/L3);

bb)

von der Lesum bis zur nordwestlichen Landesgrenze

beginnend am Lesumsperrwerk (Punkt W7/L3) in nördlicher Richtung bis zur Straße „Am Wasser“, anschließend als Stahlspundwand in westlicher Richtung zwischen der Straße „Am Wasser“ und dem Grohner Yachthafen, biegt dann am Ende des Hafenbeckens südwestlich bis zur Lesum und verläuft weiter parallel zum Lesumufer stromab circa 450 m, knickt dann rechtwinklig in nördliche Richtung am Grundstück Gemarkung VR 181, Flur 181, Flurstück 839/4 ab und bindet anschließend im höherliegenden Gelände an der Straße „Am Wasser“ ein (Punkt W8); wird nach diesem natürlichen, ausreichende Höhe aufweisenden Geestrücken an der „Friedrich-Klippert-Straße“ weitergeführt (Punkt W9); verläuft dort auf der linken Straßenseite bis zu der Straße „Zum Alten Speicher“, dann ein kurzes Stück in südwestlicher Richtung, kreuzt die Straße „Zum Alten Speicher“ und weiter über die Grundstücke des neuen Speicherquartiers (Gemarkung VR 181, Flur 181, Flurstücke 768/97 und 768/96); knickt anschließend wieder Richtung „Friedrich-Klippert-Straße“ ab und verläuft dort zwischen Hafen und Straße bis vor die Wohnbebauung an der Straße „Zur Vegesacker Fähre“, anschließend in südwestlicher Richtung bis zur „Rohrstraße“; weiter parallel zur „Rohrstraße“, schließt im Bereich der Straße „Zur Vegesacker Fähre“ wieder an den Geestrücken mit ausreichender Höhenlage an (Punkt W10) und wird an der Straße „Zur Westpier“ weitergeführt (Punkt W11); verläuft dort in südwestlicher Richtung zum Weserufer (Erddeich und anschließend Spundwand), wo sie in nordwestlicher Richtung abknickt, der Kaje folgt und in den Erddeich an der Grünanlage Bahrsplate mündet und knickt ab in Richtung „Weserstrandstraße“, wo sie parallel zu dieser Straße verläuft; führt nach Kreuzung des Fährzubringers Blumenthal direkt am Rönnebecker Hafen entlang und weserabwärts weiter als Stahlspundwand, knickt an der westlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VR 138, Flur 138, Flurstück 138/12 in nördlicher Richtung ab, knickt an der südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VR 138, Flur 138, Flurstück 137/13 in Richtung Westen ab und verläuft entlang der östlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VR 138, Flur 138, Flurstück 133/5 und schließt nach Kreuzung der „Bürgermeister-Dehnkamp-Straße“ an den Geesthang an (Punkt W12); auslaufend aus dem hohen Geestrücken auf dem Grundstück (Gemarkung VR 134, Flur 134, Flurstück 702) (Punkt W13) in Richtung der Straße „Wasserweg“ als Erddeich; an der Weser stromab in nordwestlicher Richtung, die „Wilhelmshavener Straße“ kreuzend und knickt dann als Stahlspundwand in Richtung Fährzubringer Farge und ein weiteres Mal in Richtung Gelände des Kraftwerks Farge ab; auf dem Kraftwerksgelände dann wieder parallel zum Weserufer bis zum Bereich des auf ausreichender Höhenlage liegenden Geesthanges beim Gewerbegebiet Farge West (Gemarkung VR 134, Flur 134, Flurstück 873/1) (Punkt W14); wird als Erddeich fortgeführt an der Straße „Unterm Berg“ (Punkt W15) in Höhe des Betriebsgeländes des Wasser- und Schifffahrtsamtes („Unterm Berg 24“), verläuft weiter als Erddeich parallel zum Weserufer und der Bucht vor der Gedenkstätte Bunker Valentin bis zur Landesgrenze (Punkt W16);

b)

an der linken Weserseite

beginnend an der Landesgrenze (Punkt W17) auf dem Arster Weserdeich unter der Bundesautobahn A1 und weiter als Erddeich bis zum Einlaufbereich der Flutmulde Werdersee; neben dem Werdersee auf dem Habenhauser Deich neben der Kleinen Weser entlang der Straßen „St. Pauli Deich“ und „Am Deich“; unter der Brücke der Bundesstraße 75 auf der Straße „Auf dem Dreieck“ bis zum Eisenbahndamm der Eisenbahnlinie Bremen-Oldenburg (Punkt W18); entlang des Eisenbahndammes bis zur „Woltmershauser Straße“; parallel zur „Woltmershauser Straße“ bis zur „Ladestraße“, dann der Ladestraße folgend, zwischen dieser und der Wohnbebauung bis zur Straße „Westerdeich“; weiter entlang der Straßen „Westerdeich“, „Rablinghauser Deich“, die Straße „Am Lankenauer Höft“ kreuzend bis zur „Senator-Borttscheller-Straße“ und dieser in südlicher Richtung folgend auf dem Sockel des Objekt- und Zollschutzzaunes verlaufend, in westliche Richtung abknickend und weiter über das dort vorhandene Gelände verlaufend bis zum Eisenbahnschart Hafenbahn (Punkt W19); entlang der „Senator-Apelt-Straße“ abknickend weiter in Richtung Seehausen am rechten Straßenrand als Erddeich; hinter dem Hochwasseraufnahmepolder in nordöstlicher Richtung auf dem Erddeich bis an die Weser und weiter weserseitig an der Kläranlage Seehausen entlang bis zum Yachthafen Hasenbüren; vor dem Hafenbecken abknickend bis an die Straße „Hasenbürener Deich“ und im Straßenverlauf in westlicher Richtung bis zur Landesgrenze am Ochtumsperrwerk (Punkt W20);

c)

auf dem Teerhof

beginnend (Punkt T1) als weserseitige Bordsteinkante des Gehweges bis zum Beginn der Granitstützwand; in deren Verlauf landseitig an der Straße „Herrlichkeit“ einschließlich einer Treppenanlage bis zum Brückenwiderlager der Wilhelm-Kaisen-Brücke; weiter als Brückenwiderlager und anschließend als Granitstützwand landseitig der Straße „Herrlichkeit“; am Ende der Granitstützwand (Punkt T2) rechtwinklig über die Straße „Herrlichkeit“ in die Granituferwand der Weser; weserabwärts im Verlauf der Granituferwand unter der Teerhofbrücke durch und weiter bis an das Museum Weserburg; entlang der weserseitigen Gebäudeaußenwand des Museums Weserburg auf der gesamten Gebäudelänge; weiter einschließlich einer Treppe als Granituferwand bis an die Bürgermeister-Smidt-Brücke (Punkt T3); von dem Ende der Granituferwand in südwestliche Richtung im Straßenverlauf parallel zur Bürgermeister-Smidt-Brücke bis zur Granituferwand der Kleinen Weser (Punkt T4); als Granituferwand in südöstliche Richtung am rechten Ufer der Kleinen Weser einschließlich einer Treppe bis an das Museum Weserburg; weiter im Verlauf der Außenwand auf der gesamten Gebäudelänge des Museums Weserburg bis an die verklinkerte Betonwand an der Kleinen Weser; anschließend weiter im Verlauf der verklinkerten Betonwand einschließlich einer Treppenanlage; im Verlauf der verklinkerten Betonwand bis an die Wehranlage des Wehres Kleine Weser; weiter als Widerlager der Wehranlage und anschließend wieder als verklinkerte Betonwand bis zur integrierten Treppenanlage; dort im Verlauf der landseitigen Treppenwange bis zur oberen Stufe und dort auf die wasserseitige Brüstung der Treppenanlage; im Brüstungsverlauf des Widerlagers der ehemaligen Brautbrücke bis zum oberen Anfang der abwärtsführenden Fußgängerrampe und dort über den Gehweg auf die landseitige Wange der Rampe; weiter im Verlauf der verklinkerten Uferwand bis zur Wilhelm-Kaisen-Brücke; weiter als Widerlager der Wilhelm-Kaisen-Brücke (Punkt T5); dann landseitig abschwenkend an der Widerlagerflügelwand in nordöstliche Richtung den Asphaltweg kreuzend bis an die landseitige Wegekante; entlang der Wegekante in südlicher Richtung bis an die Einmündung der Straße „Franziuseck“ und weiter an der straßenseitigen Kante des parallel zur Straße „Am Werderufer“ gelegenen Weges bis der Weg in Höhe der „Steinstraße“ auf die Straße „Am Werderufer“ stößt; im Verlauf der Bordsteinkante bis zur „Fuldastraße“; in das hohe Gelände (Punkt T6) des Ufers der Kleinen Weser verlaufend;

2.

an der Ochtum

a)

an der rechten Ochtumseite

am Weserdeich beginnend südlich der Autobahnabfahrt Arsten (Punkt O1), weiter am südlichen Fuß der Bundesautobahn-Auffahrt Arsten bis an den Fuß des Auto-bahndammes, in westliche Richtung am Autobahndamm bis zur Krummhörens Kuhle, die Autobahn kreuzend, auf der nördlichen Autobahnseite weiter um die Kuhle vor dem Schöpfwerk und weiter am Damm der Bundesautobahn; auf der rechten Ochtumseite auf dem Arster Ochtumdeich bis zur „Kattenturmer Heerstraße“ (Punkt O2); auf dem Ochtumdeich bis zur Landesgrenze, auf niedersächsischem Gebiet die „Kladdinger Straße“ kreuzend weiter bis zur Landesgrenze und am Kopf des Flughafens Bremen neben der Huchtinger Ochtum auf dem Ochtumdeich unter der Bundesstraße 75 hindurch bis zur Eisenbahnlinie Oldenburg-Bremen (Punkt O3); im Verlauf des Eisenbahndammes stadteinwärts bis zur Grollander Ochtum; in südlicher Richtung neben der Grollander Ochtum unter der B 75 hindurch bis zum Lärmschutzwall am Flughafen und auf der anderen Ochtumseite zurück, unter der Eisenbahnlinie hindurch, weiter bis zur „Warturmer Heerstraße“, diese kreuzend und auf der anderen Straßenseite über die Straßen „Alten Schutzdeich“ und „Am Reedeich“; neben den Ochtumaltarmen, die Hafenbahn kreuzend, an die „Stromer Landstraße“; weiter neben der „Stromer Landstraße“ bis zur Ochtumbrücke (Punkt O4), die Stromer Landstraße kreuzend, im weiteren Verlauf zwischen Landesgrenze und „Wiedbrokstraße“ bis zum Hasenbürener Umdeich und auf dem Hasenbürener Umdeich weiter, bis zur Weserdeichlinie auf der Straße zwischen dem Hasenbürener Yachthafen und dem Ochtumsperrwerk (Punkt O5);

b)

an der linken Ochtumseite (Hochwasserschutzlinie um Huchting)

beginnend beim Kreuzungspunkt der Eisenbahnlinie Bremen-Oldenburg mit der Varreler Bäke (Punkt O6) weiter in östliche Richtung im Verlauf des Bahndammes bis zur Bahnkreuzung mit dem Fußgängerweg nördlich um den Mahlbusen des Huchtinger Schöpfwerks bis zur Straße „Vor den Seelanden“, die Bahnstrecke kreuzend über das Gelände des Güterbahnhofs Huchting und weiter im Verlauf der Straße „Zum Huchtinger Bahnhof“; über die „Alte Heerstraße“ bis zur „Huchtinger Heerstraße“ weiter im Verlauf der „Huchtinger Heerstraße“ und „Kirchhuchtinger Landstraße“ in die Straße „Alter Dorfweg“ und hinter der St.Georg Kirche direkt an der nördlichen und östlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VL 62, Flur 62, Flurstück 84/1 auf der Straße „An der Dingstätte“; weiter über das Grundstück Gemarkung VL 62, Flur 62, Flurstück 73/2, über die Wendeschleife Huchting der Straßenbahn, über das Rolandcenter (Gemarkung VL 62, Flur 62, Flurstück 123/26) und an der westlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VL 63, Flur 63, Flurstück 70/3 bis zur „Wienberger Straße“ (Punkt O7), der Straße folgend gradlinig weiter über den „Hohenhorster Weg“ bis zur St. Matthäus-Kirche und an der nördlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung VL 64, Flur 64, Flurstück 300/6; in südlicher Richtung abknickend in die Straße „Hermannsburg“, der Straße folgend bis zum Friedhof Huchting und weiter nördlich des Friedhofes in die „Dovemoorstraße“ bis zur „Scheveninger Straße“, neben der Landesgrenze als Erddeich in nordwestlicher Richtung bis zur Varreler Bäke; entlang der Varreler Bäke unter der „Oldenburger Straße“ und der „Huchtinger Heerstraße“ bis an die Bahnlinie Bremen-Oldenburg (Punkt O6);

3.

an der Wümme und an der Lesum

a)

an der Wümme und der Lesum (linke Seite) von der Landesgrenze am Bremer Kreuz bis zum Anschluss an den Weserdeich

beginnend an der Landesgrenze zu Niedersachsen / Ecke Theodor-Barth-Straße (Punkt Wü1), der Landesgrenze in Richtung Nordosten folgend, die Bundesautobahn A 27 kreuzend und anschließend in nördlicher Richtung entlang der Bundesautobahn A 27 (soweit diese im Land Bremen liegt) bis zur Straßenunterführung „Bultenweg“, schwenkt dort auf den Weg „Am Osterholzer Deich“ und verläuft weiter in nördlicher Richtung auf oder neben der Straße „Am Hodenberger Deich“, wobei sie die Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg kreuzt, führt weiter bis zum „Ebbensieker Weg“ (Punkt Wü2) und anschließend in nordwestlicher Richtung neben der Straße „Am Hollerdeich“ bis zur „Katrepeler Landstraße“; von dort auf oder neben der „Katrepeler Landstaße“ bis zum „Littweg“, diesem folgend bis zur „Borgfelder Landstraße“ und diese kreuzend; über das Grundstück Borgfelder Landstraße 30 und 32 laufend, dann entlang der westlichen Grenze der Grundstücke Borgfelder Landstraße 32 und 36 (Punkt Wü3) erreicht über das Grundstück Borgfelder Landstraße 26c den Deich hinter der Bebauung; knickt hier in westlicher Richtung ab und führt an der „Borgfelder Heerstraße“ parallel zu dieser weiter, überquert die „Borgfelder Allee“ und verläuft anschließend neben oder auf den Straßen „Borgfelder Deich“, „Kreuzdeich“ und „Am Lehester Deich“; von dort biegt sie in westlicher Richtung ab und führt über die Straßenabschnitte Oberblockland, Niederblockland und Wummensiede auf einer Strecke von circa 10 km bis zur „Ritterhuder Heerstraße“ (Punkt Wü4), die sie dort kreuzt; danach verläuft sie auf oder neben der Straße „Wasserhorst“, ab der Kreuzung mit dem „Wirtschaftsweg“ (Punkt L1), Gemarkung VR 354, Flur 354 Flurstück 20 (Wasserhorst 4) als Lesumdeich weiter; kreuzt die Bundesautobahn A 27 und führt weiter auf der Straße „Am Lesumdeich“ - die Eisenbahnlinie Bremen-Bremerhaven und die „Burger Heerstraße“ kreuzend (Punkt L2) - bis zur „Lesumbroker Landstraße“, folgt dieser auf einer Länge von circa 5 km rechtsseitig bis zum Lesumsperrwerk und endet im Anschluss an den Weserdeich (Punkt W7/L3);

b)

um die Ortschaft Timmersloh (rechte Wümmeseite)

in einem Ring um die Ortschaft Timmersloh in einer Länge von rund 7 km, beginnend im Kreuzungspunkt des Erddeiches mit der „Timmersloher Landstraße“ circa 120 m nordwestlich der Straßeneinmündung „An den Kämpen“ (Punkt Wü5), folgt dann in nordöstlicher Richtung dem landwirtschaftlichen Weg zu dem Bauernhof (Timmersloher Landstraße 12); erreicht mit einigen größeren Bögen und dem Passieren eines weiteren Bauernhofes (Timmersloher Landstraße 30), nach circa 2 km den „Meiermoorweg“, folgt diesem in südöstlicher Richtung, dann weiter auf der „Timmersloher Landstraße“, verlässt diese nach circa 300 m und folgt auf einer Länge von weiteren 300 m den Flurgrenzen bis zur südlichen Grenze des Flurstücks Gemarkung VR 311, Flur 311, Flurstück 24, dann nach Südwesten abknickend bis zur Straße „Hinterm Moorlande“, von dort auf der Straße „Hinterm Moorlande“ in südöstlicher Richtung und weiter entlang der Straße „Am Großen Moordamm“ in westlicher Richtung bis zur Einmündung der Straße „Auf der Hohen Heide“; von dort in nordwestlicher Richtung entlang der Straße „Auf der Hohen Heide“ auf der rechten Seite, nach circa 350 m nach Norden abknickend und einem parallel zur Straße „Auf den Kämpen“ laufenden Feldweg folgend bis zum Ausgangspunkt (Punkt Wü5) in der „Timmersloher Landstraße“ im Kreuzungspunkt mit dem Erddeich;

c)

im Bereich Warf-Butendiek (rechte Wümmeseite)

beginnend an der Landesgrenze zu Niedersachsen (Punkt Wü6) in südlicher Richtung der „Butendieker Landstraße“ folgend, auf Höhe des Grundstückes Butendieker Landstraße 49a in südöstlicher Richtung der Zufahrt des Grundstückes Butendieker Landstraße 47 und 49 folgend und anschließend über dieses laufend bis zum beginnenden Erddeich nordwestlich vom Großen Graben; als Erddeich dem Großen Graben folgend, in westlicher Richtung abknickend bis zur „Borgfelder Landstraße“, diese überquerend und in südlicher Richtung westlich vom Rolandsgraben, schwenkt westlich in die „Warfer Landstraße“ ab und geht dann weiter in westlicher Richtung hinter der Bebauung an der „Warfer Landstraße“ bis zur „Borgfelder Allee“; dieser folgend bis zum „Mehlandsdeichweg“ und auf diesem weiter bis zur Landesgrenze Niedersachsen (Punkt Wü7); auf niedersächsischem Gebiet als Erddeich weiterlaufend bis Punkt Wü6.


§ 2
Verlauf der Hochwasserschutzlinieauf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhavenund im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven

Die Hochwasserschutzlinie verläuft auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven und im stadtbremischen Überseehafengebiet Bremerhaven

1.

an der Weser

beginnend an der südlichen Landesgrenze zu Niedersachsen circa 900 m südlich des Sturmflutsperrwerkes Luneplate (Punkt W21) zunächst in nördlicher Richtung mittig auf der Deichkrone des Deiches Luneplate, quert das Sturmflutsperrwerk Luneplate über je zwei Paar Hubtore (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), verläuft weiter mittig auf der Deichkrone des Deiches Luneplate und schließt circa 130 m südlich der Lune an den Seedeich an, verläuft weiter mittig auf dem Deichkronenweg des Seedeiches, knickt vor dem Parkplatz (2. Hochwasserschutzlinie) und hinter dem Parkplatz (1. Hochwasserschutzlinie) westlich der Fischereihafen-Doppelschleuse rechtwinklig in östlicher Richtung jeweils in die Straße „An der Neuen Schleuse“ ab, verläuft anfangs mittig der Straße, dann weiter über das Schleusenbauwerk und je zwei außen- und binnenseitige Schleusentore der Fischereihafen-Doppelschleuse, verläuft erneut entlang der Straße „An der Neuen Schleuse“ bis zum Anschluss an die „Bussestraße“, wo sich beide Hochwasserschutzlinien wieder treffen, quert im weiteren Verlauf mittig der „Bussestraße“ die „Bülowstraße“, verschwenkt an der Einmündung zur „Wilhelmshavener Straße“, den Fußweg kreuzend, in nordwestlicher Richtung, geht in eine Betonwand über und bindet nach Querung der „Wilhelmshavener Straße“ über ein Deichschart an die Beton- und Stahlspundwand der Auffahrt zur Kennedybrücke an, verläuft entlang dieser Wand in nordwestlicher Richtung bis zur Straße „An der Geeste“, quert diese über zwei Flügeltore eines Deichscharts (ersatzweise über Dammbalkenverschlüsse) und verläuft weiter als Stahlspundwand, die an das Geeste-Sturmflutsperrwerk anbindet, verläuft über das Geeste-Sturmflutsperrwerk mit je zwei Stemmtorpaaren (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), weiter entlang des südwestlichen Gehweges der „Columbusstraße“, knickt hinter der Fußwegtreppe, die die „Columbusstraße“ und die Straße „Am Radarturm“ verbindet, in südwestlicher Richtung ab, verläuft entlang der nördlichen Seite der Straße „Am Radarturm“ bis zu deren Knickpunkt nach Norden, knickt hier ab und verläuft entlang der Westseite der Straße „Am Radarturm“, geht über in die Böschungsoberkante an der nördlichen Ecke der Außenfassade des heutigen Gebäudes des Wasser- und Schifffahrtsamtes (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 139/1) und umläuft dieses Gebäude beginnend in südwestlicher Richtung, verläuft dann vom westlichen Ende des Gebäudekomplexes (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 138) in südwestlicher Richtung direkt in eine Steinwand, kreuzt die Straße „Am Alten Vorhafen“ (Deichschart) und bindet in eine Stahlspundwand ein, folgt dieser anfangs in nordwestlicher Richtung, biegt im weiteren Verlauf in westlicher Richtung ab, kreuzt die Straße „Am Alten Vorhafen“ nochmals (Deichschart), erstreckt sich in die angrenzende Stahlspundwand, folgt dieser bis zu deren Ende und geht über auf die Mitte des Deichkronenweges des Weserdeiches, verläuft von da mittig des Weges, im weiteren Verlauf westlich der Tiefgarage eines Einkaufszentrums (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 165/2) und eines Hotels (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 163) in einer Stahlspundwand, verläuft anschließend wieder mittig des Deichkronenweges, springt in eine Hochwasserschutzmauer, folgt dieser und quert innerhalb der Mauer zwei Deichscharte und bindet am südöstlichen Ende des heutigen Zoos am Meer (Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstück 101/9) an eine Hochwasserschutzwand an, verläuft weiter entlang der Kelleraußenwand des Zoos am Meer (Spund/Betonwand - Deichschart - Spund/Betonwand, Gemarkung Bremerhaven, Flur 42, Flurstücke 101/9) auf der westlichen Seite der „H.-H.- Meier-Straße“, quert diese am nördlichen Ende des Zoos am Meer, bindet in die außendeichs gelegene südliche Stahlspundwand der Sportbootschleuse ein und verläuft als Stahlspundwand in nordwestlicher Richtung weiter über das Außenhaupt des Schleusenbauwerkes mit je zwei Paar Sektorentoren (1. und 2. Hochwasserschutzlinie) in die angrenzende nördliche Stahlspundwand, folgt der Stahlspundwand, knickt dann, den Schleusengarten über einen Fußweg an seiner höchsten Erhebung kreuzend, in Richtung Deichkronenweg des Lohmanndeiches ab, folgt mittig dem Deichkronenweg des Lohmanndeiches in nördlicher Richtung, geht an dessen Ende in die Vorhafenwand der Kaiserschleuse über und verläuft weiter im Schleusenbauwerk über je ein außen- sowie binnendeichs gelegenes Schleusentor (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), quert anschließend die Straße „Am Stückgutterminal“ an deren südlichem Ende und bindet auf der westlichen Seite an die Stahlspundwand an, die parallel zur Straße „Am Stückgutterminal“ verläuft, folgt von da der Stahlspundwand zunächst in nördlicher Richtung in der Straße „Am Stückgutterminal“, knickt in die „Steubenstraße“ ab, wo sie vor der Einmündung der „Geo-Plate-Straße“ in südwestlicher Richtung abermals abknickt, passiert im weiteren Verlauf die heutige Straßenzufahrt zu einem Betriebsgrundstück (Gemarkung Überseehafen, Flur 23, Flurstück 25/2) über ein Deichschart mit einem Schiebetor (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), wechselt mehrfach die Richtung, quert, bevor sie in westlicher Richtung abknickt, die südliche Zufahrt zum heutigen Columbusbahnhof über ein Deichschart mit einem Schiebetor (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), verläuft weiter als Stahlspundwand bis zum Übergang in eine Betonstützwand mit einer Länge von 5,10 m, verläuft weiter als Stahlspundwand bis zu einem Deichschart mit zwei Stemmtoren (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), knickt rechtwinklig in nördliche Richtung ab und quert am Ende in westlicher Richtung abknickend die Straße „Columbuskaje“ über ein Deichschart mit zwei Stemmtoren (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), verläuft weiter als Stahlspundwand, knickt in nördlicher Richtung ab und geht am Ende in die Stirnseite der Torkammer der Nordschleuse über, knickt ab in westliche Richtung in eine Stahlbetonwand parallel zur Torkammer, quert die Straße „An der Nordschleuse“ über zwei Stemmtore eines Deichscharts (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), verläuft erneut weiter als Stahlbetonwand, bindet an dessen Ende an die nördliche Seite des Schleusentors Außenhaupt Nordschleuse an, verläuft über die nördliche Schleusentorseite über eine aufmontierte Stahlausführung, bindet wieder ein in eine Stahlbetonwand, folgt dieser in nordwestlicher Richtung, knickt am Ende rechtwinklig ab in südlicher Richtung, kreuzt die Straße „An der Nordschleuse“, folgt dieser circa 8 m in südwestlicher Richtung, kreuzt erneut die Straße „An der Nordschleuse“ in westliche Richtung, bindet wieder ein in eine Stahlbetonwand, folgt dieser in südwestliche Richtung bis zum Übergang in eine Stahlspundwand, folgt dieser in westliche Richtung, verläuft weiter über zwei Stemmtore eines Deichscharts (ersatzweise über einen Dammbalkenverschluss), bindet ein in eine Stahlspundwand und folgt dieser in südwestliche Richtung bis zum Anschluss an die Stromkaje des Container-Terminals Wilhelm Kaisen (Container-Terminal 1 bis 4), der sie an der Kajenkante bis zu deren nördlichen Ende folgt, knickt dort in nordöstlicher Richtung ab, geht über in eine Stahlspundwand, folgt dieser und bindet an den Norddeich an, verläuft weiter mittig des Deichkronenweges des Norddeiches, quert das Weddewarder Siel über je zwei Paar Hubtore (1. und 2. Hochwasserschutzlinie), folgt weiter dem Deichkronenweg des Norddeiches und endet an der nördlichen Landesgrenze zu Niedersachsen bei Weddewarden (Punkt W22);

2.

an der Geeste

a)

Bereich „Stresemannstraße“ - Tidesperrwerk - „Stresemannstraße“

beginnend an der südlichen Grundstücksgrenze (Gemarkung Geestendorf, Flur 41, Flurstück 43/4) parallel zur „Stresemannstraße“ südöstlich eines Autohauses (Punkt G1) zunächst in nordwestliche Richtung mittig auf der Deichkrone, quert den Geh- und Radweg sowie die „Grimsbystraße“ in nordöstliche Richtung, verläuft weiter zunächst in östliche Richtung mittig auf einem Gründeich parallel zur „Grimsbystraße“, folgt diesem mittig weiter in nordöstliche Richtung bis zur Geestebrücke „Stresemannstraße“, kreuzt die „Stresemannstraße“, verläuft weiter mittig auf der Deichkrone des Deiches entlang der Straße „Zur Hexenbrücke“ bis zur Eisenbahnlinie Bremen-Cuxhaven, kreuzt die Bahnstrecke, folgt weiter mittig der Deichkrone bis auf Höhe des Tidesperrwerks, knickt ab in eine Stahlspundwand, folgt dieser bis zum Tidesperrwerk, verläuft über die Kammerschleuse des Tidesperrwerks mit je einem Hubtor und anschließend über das Tidesperrwerk mit zwei Hubtoren, verspringt auf die Westseite der Straße „Am Wischacker“ zunächst in eine Stahlspundwand, bindet anschließend ein in einen Gründeich, folgt mittig der Deichkrone in westliche Richtung bis zur Eisenbahnlinie Bremen-Cuxhaven, kreuzt die Bahnstrecke, verläuft weiter mittig der Deichkrone bis zum Weg „Auf dem Reuterhamm“, kreuzt diesen Weg, schließt an mittig auf die Deichkrone des Deiches entlang der Kleingartenanlage Reuterhamm und endet an der Geestebrücke „Stresemannstraße“ (Punkt G2);

b)

Bereich „Werftstraße“ - Geestewanderweg -

beginnend an der östlichen Abschlusskante eines Uferdeckwerks (Punkt G3), diesem auf dem Grundstück (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstück 124/11) nach Westen folgend, verläuft weiter als Hochwasserschutzwand (Betonwinkelstützwand) bis zur Außenwand eines Verbrauchermarktes, kreuzt den Zufahrtsweg und bindet ein in eine Betonaufkantung, folgt dieser auf einer Länge von circa 45 m, knickt in südöstliche Richtung ab, verläuft im weiteren Verlauf über die Grundstücke (Gemarkung Lehe, Flur 14, Flurstücke 125/1 und 693/131) und endet an der Zuwegung der „Hafenstraße 48c“ (Punkt G4).


§ 3
Karten und Aufbewahrung

(1) Der Verlauf der Hochwasserschutzlinie ist jeweils mit einer grünen Linie in den dieser Verordnung beiliegenden Karten eingetragen, für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen im Maßstab 1 : 35 000 (Anlage 1), für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven im Maßstab 1 : 15 000 (Anlage 2).

(2) Ausfertigungen der Verordnung werden nebst der jeweiligen Karte

1.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und

2.

für das Gebiet der Stadtgemeinde Bremerhaven einschließlich stadtbremisches Überseehafengebiet Bremerhaven beim Magistrat Bremerhaven

aufbewahrt und können dort während der üblichen Sprechzeiten kostenfrei eingesehen werden.

Anlage 1

Übersichtskarte für Bremen

Link auf Abbildung

Anlage 2

Übersichtskarte für Bremerhaven

Link auf Abbildung


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