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Verordnung über die Gewerbeaufsichtsämter in Bremen und Bremerhaven

Veröffentlichungsdatum:28.10.1952 Inkrafttreten29.10.1952
Fundstelle Brem.GBl. 1952, S. 111
Gliederungsnummer:7100-a-1
Zitiervorschlag: "Verordnung über die Gewerbeaufsichtsämter in Bremen und Bremerhaven vom 21. Oktober 1952 (Brem.GBl. 1952, S. 111)"

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juris-Abkürzung: GewÄAufsBRBRHV BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:: 7100-a-1
juris-Abkürzung:GewÄAufsBRBRHV BR
Ausfertigungsdatum:21.10.1952
Gültig ab:29.10.1952
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 1952, 111
Gliederungs-Nr:7100-a-1
Verordnung über die Gewerbeaufsichtsämter
in Bremen und Bremerhaven
Vom 21. Oktober 1952
Zum 18.04.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Der Senat verordnet:

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§ 1

Im Lande Bremen bestehen Gewerbeaufsichtsämter in Bremen und Bremerhaven.

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§ 2

Der Aufsichtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamtes in Bremen umfaßt das Gebiet der Stadtgemeinde Bremen mit Ausnahme des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven,

Der Aufsichtsbezirk des Gewerbeaufsichtsamtes in Bremerhaven umfaßt das Stadtgebiet Bremerhaven einschließlich des stadtbremischen Überseehafengebietes in Bremerhaven.

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§ 3

Die Verordnung über die Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches des Gewerbeaufsichtsamtes in Bremen vom 22, März 1938 (Brem. Ges.-Bl. S. 55) wird aufgehoben.

Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats vom 21. und bekanntgemacht am 28. Oktober 1952.

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