Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte in den Bußgeldstellen im Geschäftsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft vom 23. Dezember 2025
Verordnung über die vorübergehende Fortführung von Papierakten bis zur Einführung der elektronischen Akte in den Bußgeldstellen im Geschäftsbereich der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft