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Aufgrund des § 37 Satz 1 des Wertpapierbereinigungsschlußgesetzes vom 28. Januar 1964 (BGBl. I S. 45) verordnet der Senat:
(1) Diese Verordnung tritt am 1. April 1974 in Kraft.
(2) Verfahren, die bei der Kammer für Wertpapierbereinigung anhängig sind, gehen mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung in der Lage, in der sie sich befinden, auf die Kammern für Handelssachen bei dem Landgericht Bremen über.
Beschlossen, Bremen, den 5. März 1974
Der Senat