Verordnung zur vorübergehenden Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung für den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. Dezember 2025
Verordnung zur vorübergehenden Ausnahme von der Verpflichtung zur elektronischen Aktenführung für den Landesbeauftragten oder die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit