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- Verpflichtung nach § 6 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung
Verpflichtung nach § 6 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung
Verpflichtung nach § 6 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung
Kurzbeschreibung
Verpflichtung nach § 6 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung
Ressort
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Verantwortliche Stelle
Europäischer Fonds für regionale Entwicklungszusammenarbeit