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Vertreterinnen und Vertreter des Senats der Freien Hansestadt Bremen in den Aufsichtsräten bremischer Beteiligungsgesellschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stand 02.08.12
Kurzbeschreibung
Die Freie Hansestadt Bremen nimmt öffentliche Aufgaben vielfach in der Rechtsform von Kapitalgesellschaften wahr. Hierbei fungiert sie als Alleingesellschafterin oder betreibt Gesellschaften gemeinsam mit anderen Körperschaften oder Privaten (PrivatePublicPartnership).
Ressort
Der Senator für Finanzen
Verantwortliche Stelle
Der Senator für Finanzen