Das Verwaltungsgericht hat heute (2. Juli 2026) acht Muster-Klagen zu Bescheiden über die Ausbildungsgabe für das Meldejahr 2024 abgewiesen. Laut dem Gericht waren die angegriffenen Bescheide rechtmäßig. Das Gericht sieht in Bezug auf das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Aus Sicht von Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling ist das Urteil eine Bestätigung des Bremer Wegs zur Sicherung der beruflichen Ausbildung.