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Verwaltungsgericht bestätigt Mindestabstandsgebot von Spielstätten

Innen- und Sportsenator Mäurer: "Entscheidung gibt der Bremer Strategie gegen Glücksspielsucht Auftrieb"

Das Verwaltungsgericht Bremen hat in einem Eilverfahren bestätigt, dass die zum 1. Juli 2023 erfolgte Verschärfung des Mindestabstandsgebots von 250 Metern auf 500 Metern (zu Schulen) keinen substantiellen Zweifeln hinsichtlich der Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht begegnet.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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