Menschen, die sich vertraulich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, um von Datenschutzverstößen zu berichten, dürfen sich darauf verlassen, dass sie anonym bleiben, selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Das hat das Verwaltungsgericht Bremen in seinem Urteil vom 25. März 2010 (Aktenzeichen 2 K 548/09) festgestellt.