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Verwendung von für den Schuldendienst frei gewordenen Zins- und Tilgungsbeträgen von vorrangigen Finanzierungsmitteln für die zusätzliche Verzinsung und Tilgung von öffentlichen Baudarlehen

Verwaltungsvorschrift des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa vom 2. August 2006

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