Bremen setzt sich im Bundesrat dafür ein, dass Städte und Gemeinden ein wirksames Werkzeug bekommen, um ihre Quartiere vor Verfall und Spekulation zu schützen und aktiv zu gestalten. In der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung am 25. Juni 2026 bringt die Hansestadt Bremen unter anderem zwei Änderungsanträge zum Baugesetzbuch ein mit dem Ziel einer Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts für die öffentliche Hand.