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Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich – Entwurf des Brexit-Abkommens bietet viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021

Pressemitteilung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden
des Bundes und der Länder vom 28.12.2020

Kurzbeschreibung

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) weist Unternehmen, Behörden und andere Institutionen in Deutschland darauf hin, dass in den Schlussbestimmungen des Entwurfs eines Handels- und Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union eine neue Übergangsregelung für Datenübermittlungen vorgesehen ist, die den bisher befürchteten gravierenden Rechtsunsicherheiten vorbeugt (Article 10A Interim provision for transmission of personal data to the United Kingdom, S. 406 ff.).

Ressort
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Verantwortliche Stelle
Die Landesbeauftragte für Datenschutz
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