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- Weiteres Angebot des BürgerServiceCenters im neuen Pop-Up-BSC am Standort Stresemannstraße
Weiteres Angebot des BürgerServiceCenters im neuen Pop-Up-BSC am Standort Stresemannstraße
Ohne vorherige Terminvereinbarung nun auch Meldebescheinigungen möglich | Wer wählen will, muss bis 2. April gemeldet sein
Ab Montag, 6. Februar 2023, können in dem neuen Pop-Up-BSC auch Meldebescheinigungen beantragt werden. Erst mit dem Meldeschein können weitere Behördengänge erledigt werden, wie zum Beispiel eine Kontoeröffnung, Beantragung von Bürgergeld oder Kindergeld.
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle