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- XXL-Stimmzettel verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention
XXL-Stimmzettel verstößt gegen UN-Behindertenrechtskonvention
Landesbehindertenbeauftragter begrüßt das Ergebnis der Deputations-Sondersitzung
Kurzbeschreibung
,,Für blinde und hochgradig sehbehinderte Personen, die gedruckte Schrift nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten lesen können, ist es notwendig, dass der Stimmzettel oder das Wahlheft ,schablonentauglich' ist" erklärt
Verantwortliche Stelle
Senatskanzlei