Mitteilung Nr. 243/2025 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache als Zulassungsvoraussetzung für berufliche Vollzeitbildungsgänge (Anlage)
Mitteilung Nr. 243/2025 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache als Zulassungsvoraussetzung für berufliche Vollzeitbildungsgänge (Anlage)