Mitteilung Nr. 297/2024 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache als Zulassungsvoraussetzung für berufliche Vollzeitbildungsgänge (Anlage)
Mitteilung Nr. 297/2024 Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für Bewerberinnen und Bewerber nicht deutscher Herkunftssprache als Zulassungsvoraussetzung für berufliche Vollzeitbildungsgänge (Anlage)