Zum 1. April 2024 gibt es zwei wichtige Neuerungen bei der Entwässerungsgebühr: Zum einen werden die Gebühren angepasst. Zum anderen wird das Gebührenmodell geändert. Dabei ergeben sich Neuerungen für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, deren versiegelte Fläche kleiner als 1.000 Quadratmeter ist. Sie erhalten den Gebührenbescheid für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser (Regenwasser) zukünftig getrennt.