Damit Überweisungen an die Landeshauptkasse Bremen und ans Finanzamt Bremerhaven reibungslos funktionieren, muss künftig der Name des Zahlungsempfängers korrekt eingetragen werden. Denn ab dem 5.Oktober 2025 tritt wegen einer EU-Verordnung die neue SEPA-Regelung zur Empfängerüberprüfung bei allen Banken in Kraft. Das Finanzressort weist deshalb auf die korrekten Empfängernamen hin.