Der Senat hat heute (2. Juni 2026) eine Beschleunigungsnovelle des Bremischen Landesstraßengesetzes beschlossen. Damit sollen die Sanierung und der Ersatzneubau der Bremer Brücken deutlich schneller umgesetzt werden. Kernstück ist eine Regelung, nach der reine Ersatzneubauten kommunaler Weserbrücken künftig planfeststellungs- und genehmigungsfrei möglich sind. Zugleich wird die Erneuerung der Brückeninfrastruktur gesetzlich als überragendes öffentliches Interesse verankert.