Parkplätze vor den Stadthäusern ab 1. August kostenpflichtig
Parkplätze vor den Stadthäusern ab 1. August kostenpflichtig
Ab Freitag, dem 1. August 2025, wird das Parken auf den Parkflächen vor den Stadthäusern sowohl für Besucherinnen und Besucher als auch für Beschäftigte des Magistrats teilweise kostenpflichtig.