Der Senator für Kinder und Bildung, Mark Rackles, begrüßt die heutige (7. Januar 2026) Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Das OVG hat klargestellt, dass dem Senat das Letztentscheidungsrecht zum Zeitpunkt der Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung (AZE) und deren technische Umsetzung an Bremens Schulen zusteht. Dies hatte der Personalrat Schulen (PR-S) angezweifelt. Die Frage wie das Verfahren ausgestaltet wird, unterliegt den Regeln der Mitbestimmung.