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Saarbrücker Leitlinien zum Erhalt der Gebäude- und Straßeninfrastruktur - Beschluss der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom 10.10.2023

Kurzbeschreibung

Gebäude und Straßen der öffentlichen Hand stellen erhebliche Vermögenswerte dar. Sie dienen der Erfüllung zentraler öffentlicher Aufgaben. Unterlassene oder verspätete Erhaltung kann zu vermeidbaren Schäden an der Bausubstanz und in der Folge zu zusätzlichem Erhaltungs- oder früherem Erneuerungsbedarf führen. Weitere Kosten können entstehen, wenn öffentliche Gebäude oder Straßen nicht nutzbar sind und dadurch beispielsweise Anmietungen oder Umleitungen erforderlich werden. Zudem ist ein sorgsamer und vorausschauender Umgang mit der Infrastruktur geboten, um Substanzverlust zu vermeiden.

Die Rechnungshöfe empfehlen folgende Leitlinien zur Erhaltung von Gebäuden und Straßen:
- Baulichen Zustand umfassend digital erfassen, Erhaltungs- und Erneuerungsbedarfe ermitteln
- Zukunftsfähige Konzepte zur Erhaltung bzw. Erneuerung der Infrastruktur entwickeln

Ressort
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen
Verantwortliche Stelle
Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen
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