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Schulabschlüsse für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf: "Wichtiger Schritt für die Inklusion"

Kurzbeschreibung

Schülerinnen und Schüler mit kognitivem sonderpädagogischen Förderbedarf (Lernen, Wahrnehmung, Entwicklung) sollen im Land Bremen künftig die Möglichkeit haben, am Ende der Sekundarstufe I (Klasse 10) ein Zeugnis zu erhalten, wenn sie keine Berufsbildungsreife erlangen können. In diesem "Allgemeinen Zeugnis" werden die in den einzelnen Fächern erreichten Kompetenzen in Worten beschrieben.

Ressort
Die Senatorin für Kinder und Bildung
Verantwortliche Stelle
Die Senatorin für Kinder und Bildung
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