Die Bremer Landesregierung legt für das laufende Jahr einen neuen Nachtragshaushalt vor. Darauf hat sich der Senat heute (28. November 2023) im Rahmen einer Klausurtagung verständigt. Damit zieht der Senat zügig die Konsequenzen aus dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach müssen Haushaltsmittel, die aufgrund einer erklärten Notlage aufgenommen wurden, im entsprechenden Haushaltsjahr ausgegeben werden und nicht erst in den Folgejahren.