Mit einer Anpassung der Förderrichtlinie der richtlinienfinanzierten Träger setzt der Senat für die Jahre 2026 und 2027 die Tarifentwicklung für das pädagogische Personal auch in Elternvereinen und anderen kleineren Einrichtungen um. Damit wird die Finanzierung der Träger soweit angehoben, dass sie ihr pädagogisches Personal rückwirkend zum 1. Mai 2026 besser bezahlen können.