Der Senat hat eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund zum Sanierungshilfengesetz beschlossen. Sie regelt den Vollzug des geänderten Sanierungshilfengesetzes. Dieses sieht im Kern vor, dass auch Bremen und das Saarland den neu zulässigen Verschuldungsspielraum nutzen können, ohne dadurch die Sanierungshilfen in Höhe von 400 Millionen Euro jährlich zu gefährden.