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Senat bringt zweiten Nachtragshaushalt 2023 auf Weg

Landesregierung berücksichtigt Bundesverfassungsgerichtsurteil

Kurzbeschreibung

Der Bremer Senat hat heute (5. Dezember 2023) den Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts für das laufende Jahr beschlossen. Damit berücksichtigt die Landesregierung die Anforderungen an Notlagenfinanzierungen, die das Bundesverfassungsgericht erst jüngst konkretisiert hat.

Ressort
Senatskanzlei
Verantwortliche Stelle
Senatspressestelle
Ansprechperson
Senatspressestelle Bremen
Senatspressestelle Bremen
E-Mail: senatspressestelle@sk.bremen.de
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