Unter anderem flexible Arbeitszeiten und Homeoffice führen auch in der Verwaltung dazu, dass Büroflächen nicht voll ausgelastet sind. Vor diesem Hintergrund hat der Senat entschieden, dass bei Neuanmietungen von Büroflächen eine Arbeitsplatzquote (Arbeitsplätze pro Mitarbeitende) von maximal 80 Prozent gilt und verstärkt Desk-Sharing eingeführt wird. Das vermeidet unnötige Leerstände, verringert den Flächenbedarf und senkt laufende Kosten.