Der Bundesrat hat auf seiner heutigen Sitzung (16. Dezember 2022) das Achte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes verabschiedet. Mit dieser Änderung werden den Ländern eine Milliarde Euro mehr für den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehres (ÖPNV) zur Verfügung gestellt. Ab 2023 wird zudem die jährliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel von 1,8 Prozent auf drei Prozent gesteigert, um einen teilweisen Ausgleich des Kostenanstiegs berücksichtigen zu können.