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Gemeinsame Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) - Anlage 2: Organisationskennzeichen

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juris-Abkürzung:
Dokumenttyp:
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
Normgeber:Der Senator für Finanzen
Erlassdatum:12.05.2026
Fassung vom:12.05.2026
Gültig ab:27.05.2026
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:keine Angaben verfügbar
Gemeinsame Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) - Anlage 2: Organisationskennzeichen

Anlage 2 – Organisationskennzeichen

Um die Gliederung der Verwaltung übersichtlich und gleichartig zu gestalten sowie Aufgabenzuordnungen unabhängig von Personen vorzunehmen, werden die Organisationseinheiten mit folgenden Organisationskennzeichen (OKZ) versehen:

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Senatorin oder Senator = „S“ (bei der Senatskanzlei Präsidentin oder Präsident des Senats = „PdS“)
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Staatsrätin oder Staatsrat (Senatorin- oder Senator-Vertretung) = „SV“, ggf. gefolgt von einer Dezimalziffer (bei der Senatskanzlei Chefin oder Chef der Senatskanzlei = „CdS“ und Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter der FHB beim Bund = „BV“)
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Abteilungsleitung/Abteilung = eine Dezimalziffer; Abteilung Innere Dienste in der Regel „1“ oder auch „Q“, „Z“
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Referatsleitung/Referat = zwei Dezimalziffern (erste Dezimalziffer entspricht der Abteilung, alternativ wird „Q“ oder „Z“ vorangestellt)
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abteilungsfreie Referate = „0“ plus eine weitere Dezimalziffer
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Abschnittsleitung/Abschnitt = drei Dezimalziffern
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Mitarbeitende = Kennzeichen der Organisationseinheit plus Bindestrich und eine fortlaufende Dezimalzahl
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Stabsstellen = OKZ der Leitungskraft gefolgt von einem Bindestrich und einer fortlaufenden Dezimalzahl; dabei in der Regel „S-“ plus eine weitere Dezimalziffer für z.B. Büroleitungen, Persönliche Referentinnen und Referenten sowie Pressesprecherinnen und Pressesprecher der Senatorin oder des Senators
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Vorzimmerkräfte = OKZ der Organisationseinheit plus „-VZ“, bei Bedarf ergänzt um Dezimalziffern
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Bei geteilter Führung wird das OKZ durch „-A“ und „-B“ ergänzt

 



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