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Dreiundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Dreiundzwanzigste Coronaverordnung) vom 15. Dezember 2020

juris-Abkürzung:CoronaV24V BR
Ausfertigungsdatum:15.12.2020
Gültig ab:16.12.2020
Gültig bis:14.02.2021  Schriftgrafik ausserkraft
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.GBl. 2020, 1634
Gliederungs-Nr:-
Dreiundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Dreiundzwanzigste Coronaverordnung)
Vom 15. Dezember 2020

Änderungshistorie

Änderungen

1.

§§ 10, 15a, 23 und Anlage geändert, § 4b neu gefasst durch Verordnung vom 22. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1682)

2.

§ 23 geändert durch Verordnung vom 23. Dezember 2020 (Brem.GBl. S. 1685)

3.

mehrfach geändert durch Verordnung vom 08.01.2021 (Brem.GBl. S. 12)

4.

§§ 1, 2, 2a und 23 geändert durch Verordnung vom 15.01.2021 (Brem.GBl. S. 18)

5.

mehrfach geändert durch Artikel 1 und 2 der Verordnung vom 21.01.2021 (Brem.GBl. S. 27); Artikel 2 geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 27.01.2021 (Brem.GBl. S. 36)

6.

§§ 3, 6 und 17 geändert, § 11 neu gefasst durch Artikel 2 der Verordnung vom 27.01.2021 (Brem.GBl. S. 36)

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