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Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang „Politikwissenschaft“ (Vollfach) an der Universität Bremen vom 25. Juni 2014

juris-Abkürzung:PolWiVollBacfPO BR
Ausfertigungsdatum:25.06.2014
Gültig ab:01.10.2014
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Fundstelle:Brem.ABl. 2014, 1419
Gliederungs-Nr:-
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang
„Politikwissenschaft“ (Vollfach) an der Universität Bremen
Vom 25. Juni 2014

Änderungshistorie

Änderungen

Berichtigung (Brem.ABl. 2023 S. 1484)
1.

mehrfach geändert, Anlage 5 aufgehoben durch Ordnung vom 15.05.2019 (Brem.ABl. S. 572)*

2.

mehrfach geändert, Anlage 4 aufgehoben durch Ordnung vom 06.12.2023 (Brem.ABl. S. 1484)*

Fußnoten

*

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 gelten die Änderungen der Ordnung vom 15.05.2019 (Brem.ABl. S. 572) für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2019/20 im Bachelorstudiengang „Politikwissenschaft“ (Vollfach) ihr Studium aufnehmen und entsprechend Artikel 2 Abs. 2 gilt:
Studierende, die vor dem Wintersemester 2019/20 ihr Studium begonnen und das Modul Pol-M8 erfolgreich absolviert haben, wechseln in vorliegende Ordnung. Bereits erbrachte Leistungen werden anerkannt. Das bereits absolvierte Modul Pol-M13 „Staatsaufgaben“ wird anerkannt für das Modul Pol-M13.1 „Policy- und Sozialstaatsforschung“.]

*

[Red. Anm.: Entsprechend Artikel 2 Abs. 2 gilt:
„Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2024/25 aufgenommen haben, können auf Antrag wechseln oder beenden ihr Studium gemäß der Prüfungs-ordnung vom 25. Juni 2014, geändert am 15. Mai 2019. Der Antrag auf Wechsel in die vorliegende Prüfungsordnung muss bis zum 15. November 2024 beim zuständi-gen Prüfungsausschuss gestellt werden. Über die Anerkennung erbrachter Leistun-gen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]

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