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Änderungen
Berichtigungen, Brem.ABl. 2021 S. 1118, 1120
Berichtigungen, Brem.ABl. 2024 S. 1030 und S. 1052
Anlage 1.4 geändert durch Ordnung vom 18.01.2023 (Brem.ABl. S. 118)1)
Anlage 1.1 geändert und neuer Anhang 3 angefügt durch Ordnung vom 06.11.2024 (Brem.ABl. S. 1359)2)
[Gemäß Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 der Änderungsordnung vom 18.01.2023 gilt folgende Regelung:
,,(1) ... Sie gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2023/24 im Masterstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ an der Universität Bremen ihr Studium aufnehmen.
(2) Studierende, die vor dem Wintersemester 2023/24 ihr Studium begonnen haben, können auf Antrag in die geänderte Ordnung wechseln. Der Antrag ist bis zum 15. November 2023 an den zuständigen Prüfungsausschuss zu stellen. Über die Anerkennung von Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss nach individueller Sachlage.”]
[Gemäß Artikel 2 der Änderungsordnung vom 06.11.2024 gilt folgende Regelung:
,,(1) Diese Änderung tritt nach der Genehmigung durch die Rektorin oder den Rektor am 1. Oktober 2025 in Kraft. Sie wird im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Sie gilt für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2025/26 ihr Studium im Masterstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ im Fach Inklusive Pädagogik aufnehmen.
(2) Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2025/26 im Masterstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ im Fach Inklusive Pädagogik aufgenommen haben, verbleiben in der Anlage 1.1 „Inklusive Pädagogik“ im Masterstudiengang „Lehramt Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik an Gymnasien/Oberschulen“ vom 17. Februar 2021. Wurde im Modul Masterarbeit das Prüfungsverfahren weder eröffnet noch abgeschlossen, absolvieren diese Studierenden das Modul Masterarbeit gemäß der vorliegenden geänderten Ordnung.”]