Verordnung über die Kontrolle der Mindestentgeltvereinbarungen nach Abschnitt 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch die Sonderkommission und die Einrichtung eines Registers über die von der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Bremen auszuschließend
Verordnung über die Kontrolle der Mindestentgeltvereinbarungen nach Abschnitt 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch die Sonderkommission und die Einrichtung eines Registers über die von der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Bremen auszuschließend
Frühere Fassungen der Gesamtausgabe Verordnung über die Kontrolle der Mindestentgeltvereinbarungen nach Abschnitt 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes durch die Sonderkommission und die Einrichtung eines Registers über die von der öffentlichen Auftragsvergabe im Land Bremen auszuschließend