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Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel (Fachspezifischer Teil)

Veröffentlichungsdatum:11.04.2017 Inkrafttreten01.09.2016
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2016 bis 13.03.2018Außer Kraft
Zuletzt geändert durch:Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 13. November 2018 (Brem.ABl. S. 1161)
Fundstelle Brem.ABl. 2017, S. 231, 362

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juris-Abkürzung: HdlMDualBacfPO BR
Dokumenttyp: Gesetze und Rechtsverordnungen
Dokumenttyp: Wappen Bremen
Gliederungs-Nr::
juris-Abkürzung:HdlMDualBacfPO BR
Dokumenttyp: ohne Qualifikation
Quelle:Wappen Bremen
Gliederungs-Nr:-
Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel
(Fachspezifischer Teil)
Vom 28. März 2017
Gesamtausgabe in der Gültigkeit vom 01.09.2016 bis 13.03.2018

aufgeh. durch § 7 Absatz 2 der Ordnung vom 19. April 2022 (BremABl. S. 312)

Stand: letzte berücksichtigte Änderung: Anlage 1 neu gefasst durch Ordnung vom 13. November 2018 (Brem.ABl. S. 1161)

Die Rektorin der Hochschule Bremen hat am 4. April 2017 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 2015 (Brem.GBl. S. 151), den fachspezifischen Teil der Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Dualen Studiengang Management im Handel in der nachstehenden Fassung genehmigt.

Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 11. Oktober 2011 (Brem.ABl. S. 1457) (AT-BPO), der zuletzt durch Ordnung vom 28. Oktober 2014 (Brem.ABl. S. 1451) geändert wurde, in der jeweils gültigen Fassung.

§ 1
Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang

(1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein praktisches Studiensemester (Intensivpraxisphase inklusive Auslandsaufenthalt) und die Bachelorthesis.

(2) Das Studium besteht aus Theorie- und Praxisphasen. Die Theoriephasen finden an der Hochschule Bremen statt, die Praxisphasen in einem Partnerunternehmen.

(3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte (Credits).

§ 2
Intensivpraxisphase

Der Beginn der Intensivpraxisphase im 5. Semester ist nur nach erfolgreichem Abschluss des Moduls Vorbereitung der Intensivpraxisphase (Ordnungsnummer 5.1) zulässig. Die Intensivpraxisphase dauert mindestens 20 Wochen, davon sind mindestens 12 Wochen im Ausland zu absolvieren.

§ 3
Prüfungs- und Studienleistungen

(1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1.

(2) Prüfungsleistungen werden in den im AT-BPO genannten Formen sowie in den folgenden Formen erbracht:

1.

Interkultureller Lernbericht, abgekürzt „IKLB“,

2.

Kurzhausarbeit, abgekürzt „KHA“,

3.

Kurzreferat, abgekürzt „KR“,

4.

Lernprotokoll, abgekürzt „LP“,

5.

Praktische Ausarbeitung, abgekürzt „PRA“,

6.

Praxisbericht, abgekürzt „PB“,

7.

Projektbericht, abgekürzt „PROB“.

Zu 1. (IKLB: Interkultureller Lernbericht): Ein Interkultureller Lernbericht ist ein stetig geführtes Protokoll des interkulturellen Lernprozesses während des im Rahmen der Intensivpraxisphase absolvierten Auslandsaufenthalts. Er gibt mindestens Auskunft über die Lernerfahrungen, die wahrgenommenen Kompetenzgewinne sowie die aufgetretenen Herausforderungen bei der Anwendung des bisher Erlernten. Der interkulturelle Lernbericht soll den Bezug zu den Kompetenzzielen der Module „Cross Cultural Communication“ sowie „International Trade and Retail“ herstellen. Der interkulturelle Lernbericht ist in deutscher oder englischer Sprache zu verfassen und ist im Rahmen des Moduls „Nachbereitung der Intensivpraxisphase“ zu präsentieren. Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 2. (KHA: Kurzhausarbeit): Eine Kurzhausarbeit („Essay“) ist eine Hausarbeit im Sinne der entsprechenden Bestimmung im AT-BPO aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Arbeit soll in der Regel einen Umfang von fünf maschinengeschriebenen Seiten nicht übersteigen. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 3. (KR: Kurzreferat): Das Kurzreferat besteht aus einem mündlichen Vortrag ohne ausführliche schriftliche Ausarbeitung. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 4. (LP: Lernprotokoll): Ein Lernprotokoll ist ein stetig geführtes Protokoll des Lernprozesses in der Praxisphase, das mindestens Auskunft gibt über die Lernerfahrungen, die wahrgenommenen Kompetenzgewinne, die aufgetretenen inhaltlichen und/oder organisatorischen Schwierigkeiten bei der Anwendung des in der vorangegangenen Theoriephase Erlernten. Das Lernprotokoll soll den Bezug zu den Kompetenzzielen der Module herstellen. Es wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 5. (PRA: Praktische Ausarbeitung): Eine Praktische Ausarbeitung stellt ein Arbeitsergebnis aus dem betrieblichen Kontext vor. Das Arbeitsergebnis stammt aus einer eigenständigen und vertieften praktischen Auseinandersetzung mit einem Problem aus dem Stoffzusammenhang der betreffenden Module. Die Ausarbeitung enthält in der Regel einen angemessenen schriftlichen Erläuterungsbericht. Sie wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 6. (PB: Praxisbericht): Der Praxisbericht ist eine schriftliche Arbeit auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Eine Darstellung des wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Umfelds der Ausbildungsstelle,

-

eine Beschreibung der Ausbildungsstelle (Funktionen, aufbau- und ablauforganisatorische und sonstige betriebswirtschaftliche, rechtliche und soziale Merkmale),

-

die Darstellung der Arbeitsaufgaben und der dabei erzielten Ergebnisse,

-

eine Auseinandersetzung mit einer betriebs- und branchenspezifischen Problemstellung,

-

Reflexionen über die Intensivpraxisphase hinsichtlich Organisation, Betreuung, Konfliktsituationen und Lernerfolgen.

Der Praxisbericht ist im Rahmen des Moduls „Nachbereitung der Intensivpraxisphase“ zu präsentieren. Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Zu 7. (PROB: Projektbericht): Der Projektbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung auf wissenschaftlichem Niveau, die unter anderem folgende Inhalte aufweist:

-

Ein Exposé zur geplanten Bachelorthesis, das Aufschluss über die Problemstellung, den geplanten Gang der Untersuchung, die vorgesehene Grobstruktur, die einzusetzenden Methoden sowie die angestrebten Ergebnisse der Bachelorarbeit gibt,

-

ein Verzeichnis der untersuchten und noch zu untersuchenden Quellen,

-

gegebenenfalls einen Anhang über geeignete Praxisprojekte (z. B. Rahmenbedingungen, Datenverfügbarkeit, Ressourcen).

Der Projektbericht ist im Rahmen des Moduls „Bachelorprojekt“ zu präsentieren.

Er wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

(3) Die Projektarbeit hat in der Regel eine Dauer von 4 Wochen.

(4) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit).

(5) Soweit Module in einer Fremdsprache durchgeführt werden, ist die zugehörige Prüfungsleistung in dieser Sprache zu erbringen.

(6) Studienleistungen werden im Rahmen des Moduls „Vorbereitung der Intensivpraxisphase“ erbracht. Die Form der Studienleistung wird in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung festgelegt, in der Regel werden Studienleistungen in Form von kurzen Referaten oder Präsentationen, Protokollen oder kurzen Hausarbeiten erbracht.

§ 4
Bachelorthesis

(1) Wird die Bachelorthesis in einer anderen als der deutschen Sprache verfasst, ist eine deutschsprachige Zusammenfassung zu erstellen. Die Bachelorthesis ist in mindestens drei maschinengeschriebenen, gebundenen Exemplaren und zusätzlich auf Datenträger abzuliefern.

(2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt 9 Wochen.

(3) Das Thema der Bachelorthesis kann ohne Anrechnung eines Prüfungsversuchs einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

§ 5
Gesamtnote der Bachelorprüfung

Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 10 % aus der Note der Bachelorthesis und zu 90 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1.

§ 6
Bachelorgrad

Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Arts“ („B. A.“).

§ 7
Inkrafttreten

Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 2016 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die zum Wintersemester 2016/17 ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen.

Bremen, den 4. April 2017

Die Rektorin der Hochschule Bremen

Anlage 1

Anlage 1: Prüfungs- und Studienleistungen

Bezeichnungen

SWS1

Cre-
dits2

Prüfungs- bzw. Studienleistung3

 

 

 

 

Modul 1.1 BWL - Grundlagen

 

4

KL oder MP

1.1.1 BWL - Grundlagen

5

 

 

1.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.2 Rechnungswesen

 

4

KL

1.2.1 Rechnungswesen

5

 

 

1.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.3 Wirtschaftsmathematik und -statistik

 

4

KL

1.3.1 Wirtschaftsmathematik und -statistik

5

 

 

1.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.4 VWL

 

4

KL oder MP und KR

1.4.1 VWL

5

 

 

1.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 1.5 Handelssprache Englisch (Level 1)

 

4

KL und KR

1.5.1 Handelssprache Englisch (Level 1)

5

 

 

Modul 1.6 Theorie-Praxis-Transfer I

 

10

LP

 

 

 

 

Modul 2.1 Wissenschaftliches Arbeiten / Management

 

4

 

2.1.1 Wissenschaftliches Arbeiten

2,5

 

HA

2.1.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

2.1.3 Management

2,5

 

R

2.1.4 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 2.2 Rechnungswesen / Steuern

 

4

KL

2.2.1 Rechnungswesen

2,5

 

 

2.2.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

2.2.3 Steuern

2,5

 

 

2.2.4 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 2.3 Wirtschaftsinformatik

 

4

KL oder PF

2.3.1 Wirtschaftsinformatik

5

 

 

2.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.4 Logistik und Distributionspolitik im Handel

 

4

KL oder MP

2.4.1 Logistik und Distributionspolitik im Handel

5

 

 

2.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 2.5 Handelssprache Englisch (Level 2)

 

4

MP oder R

2.5.1 Handelssprache Englisch (Level 2)

5

 

 

Modul 2.6 Theorie-Praxis-Transfer II

 

10

LP

 

 

 

 

Modul 3.1 Beschaffungsmanagement

 

4

KL oder MP

3.1.1 Beschaffungsmanagement

5

 

 

3.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.2 Finanzwirtschaft

 

4

KL

3.2.1 Finanzwirtschaft

5

 

 

3.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.3 Handelsmarktforschung

 

4

PA oder KL

3.3.1 Handelsmarktforschung

5

 

 

3.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 3.4 Cross Cultural Communication / Projektmanagement

 

4

 

3.4.1 Cross Cultural Communication

2,5

 

KL oder MP

3.4.2 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

3.4.3 Projektmanagement

2,5

 

KL oder PA

3.4.4 Modulbezogene Übung

0,5

 

 

Modul 3.5 Wirtschaftsrecht

 

4

KL oder MP

3.5.1 Wirtschaftsrecht

5

 

 

3.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 3.6 Theorie-Praxis-Transfer III

 

10

PRA

 

 

 

 

Modul 4.1 Handelsmarketing und spezifische Leistungsfaktoren

 

4

KL oder MP

4.1.1 Handelsmarketing und spezifische Leistungsfaktoren

5

 

 

4.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.2 Handelscontrolling

 

4

KL

4.2.1 Handelscontrolling

5

 

 

4.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.3 Warenwirtschaftssysteme

 

4

KL oder PF

4.3.1 Warenwirtschaftssysteme

5

 

 

4.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.4 International Trade und Retail

 

4

KL oder R

4.4.1 International Trade and Retail

5

 

 

4.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.5 Personalmanagement und Organisation

 

4

KL und KR

4.5.1 Personalmanagement und Organisation

5

 

 

4.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 4.6 Theorie-Praxis-Transfer IV

 

10

KHA

 

 

 

 

Modul 5.1 Vorbereitung der Intensivpraxisphase

 

6

SL

5.1.1 Vorbereitung der Intensivpraxisphase

4

 

 

5.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 5.2 Intensivpraxisphase inkl. Auslandsaufenthalt

 

18

PB und IKLB

Modul 5.3 Nachbereitung der Intensivpraxisphase

 

6

PR

5.3.1 Nachbereitung der Intensivpraxisphase

4

 

 

5.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 6.1 Schwerpunkt A

 

6

 

6.1.1 Modul 1

4

 

 

6.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.2 Schwerpunkt A

 

6

 

6.2.1 Modul 2

4

 

 

6.2.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.3 Schwerpunkt B

 

6

 

6.3.1 Modul 1

4

 

 

6.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.4 Schwerpunkt B

 

6

 

6.4.1 Modul 2

4

 

 

6.4.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.5 Bachelorprojekt

 

6

PROB

6.5.1 Bachelorprojekt

4

 

 

6.5.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Modul 7.1 Schwerpunkt A

 

6

 

7.1.1 Modul 3

4

 

 

7.1.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.2 Schwerpunkt A

 

6

 

7.2.1 Modul 4

4

 

 

7.2.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.3 Schwerpunkt B

 

6

 

7.3.1 Modul 3

4

 

 

7.3.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.4 Schwerpunkt B

 

6

 

7.4.1 Modul 4

4

 

 

7.4.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.5 Bachelorthesis

 

6

BT

7.5.1 Bachelorthesis

4

 

 

 

 

 

 

Summe

 

210

 

 

 

 

 

SWS1

Cre-
dits2

Prüfungs- bzw. Studienleistung3

Schwerpunkte (Wahlpflichtmodule)4

 

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 1: Customer Relationship Management

 

 

 

Modul 6.6 Kundenorientierung im Handel

 

6

KL oder MP

6.6.1 Kundenorientierung im Handel

4

 

 

6.6.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.7 Data Mining: Anwendung von Marktforschungstechniken und Ableitung von CRM-Strategien

 

6

KL oder MP

6.7.1 Data Mining: Anwendung von Marktforschungstechniken und Ableitung von CRM-Strategien

4

 

 

6.7.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.6 Umsetzung eines ganzheitlichen CRM

 

6

KL oder MP

7.6.1 Umsetzung eines ganzheitlichen CRM

4

 

 

7.6.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.7 Rechtliche Grundlagen des CRM

 

6

KL, MP, R oder HA

7.7.1 Rechtliche Grundlagen des CRM

4

 

 

7.7.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 2: Supply Chain Management

 

 

 

Modul 6.8 Supplier Relationship Management (SRM)

 

6

KL oder MP

6.8.1 Supplier Relationship Management (SRM)

4

 

 

6.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.9 Methoden und Instrumente des Supply Chain Managements

 

6

KL oder MP

6.9.1 Methoden und Instrumente des Supply Chain Managements

4

 

 

6.9.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.8 Netzwerke und Kooperationen

 

6

R

7.8.1 Netzwerke und Kooperationen

4

 

 

7.8.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.9 Omni-Channel Trade

 

6

KL oder MP

7.9.1 Omni-Channel Trade

4

 

 

7.9.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 3: Strategisches und operatives Management im Handel

 

 

 

Modul 6.10 Strategisches Handelsmanagement / Category Management

 

6

KL oder MP

6.10.1 Strategisches Handelsmanagement

2

 

 

6.10.2 Category Management

2

 

 

6.10.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.11 Investition und Finanzierung

 

6

PF

6.11.1 Investition und Finanzierung

4

 

 

6.11.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.10 Standortmanagement

 

6

KL oder MP

7.10.1 Standortmanagement

4

 

 

7.10.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.11 Controlling

 

6

KL

7.11.1 Controlling

4

 

 

7.11.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

 

 

 

 

Schwerpunkt 4: Human Resource Management

 

 

 

Modul 6.12 Human Resource Management I: Operatives HRM

 

6

KL oder MP

6.12.1 Human Resource Management I: Operatives HRM

4

 

 

6.12.1 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 6.13 Mitarbeiterführung / Qualifizierung

 

6

 

6.13.1 Mitarbeiterführung

2

 

KL oder MP

6.13.2 Qualifizierung

2

 

HA oder R

6.13.3 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.12 Human Resource Management II: Strategisches HRM

 

6

KL oder MP

7.12.1 Human Resource Management II: Strategisches HRM

4

 

 

7.12.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Modul 7.13 Arbeits- und Sozialrecht

 

6

KL

7.13.1 Arbeits- und Sozialrecht

4

 

 

7.13.2 Modulbezogene Übung

1

 

 

Fußnoten

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium; die Angaben bei den Modulen 1.1 bis 4.6 beziehen sich auf eine zwölfwöchige Lehrveranstaltungszeit, die Angaben bei den restlichen Modulen auf eine fünfzehnwöchige Lehrveranstaltungszeit.

1

Zahl der Semesterwochenstunden Präsenzstudium; die Angaben bei den Modulen 1.1 bis 4.6 beziehen sich auf eine zwölfwöchige Lehrveranstaltungszeit, die Angaben bei den restlichen Modulen auf eine fünfzehnwöchige Lehrveranstaltungszeit.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

2

Leistungspunkte nach ECTS.

3

Form der benoteten Prüfungsleistungen: BT Bachelorthesis, HA Hausarbeit, KL Klausur, MP Mündliche Prüfung, PA Projektarbeit, PF Portfolio, R Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Form der unbenoteten Prüfungsleistungen: IKLB Interkultureller Lernbericht, KHA Kurzhausarbeit, KR Kurzreferat, LP Lernprotokoll, PB Praxisbericht, PR Präsentation, PRA Praktische Ausarbeitung, PROB Projektbericht. Form der Studienleistung SL: Diese wird in der Lehrveranstaltung durch die Prüfende oder den Prüfenden festgelegt.

3

Form der benoteten Prüfungsleistungen: BT Bachelorthesis, HA Hausarbeit, KL Klausur, MP Mündliche Prüfung, PA Projektarbeit, PF Portfolio, R Referat mit schriftlicher Ausarbeitung. Form der unbenoteten Prüfungsleistungen: IKLB Interkultureller Lernbericht, KHA Kurzhausarbeit, KR Kurzreferat, LP Lernprotokoll, PB Praxisbericht, PR Präsentation, PRA Praktische Ausarbeitung, PROB Projektbericht. Form der Studienleistung SL: Diese wird in der Lehrveranstaltung durch die Prüfende oder den Prüfenden festgelegt.

4

Es müssen zwei Schwerpunkte mit den zugehörigen Modulen ausgewählt werden. Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen: Schwerpunkt 1 mit Schwerpunkt 2, Schwerpunkt 3 mit Schwerpunkt 4.


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